Wenn zwei Gesellschafter sich streiten, freut sich ein Dritter? Wie du Gesellschafterstreit und Konflikte frühzeitig vorbeugst oder vermeidest erfährst du in diesem Blog.
Dieses Thema ist für viele Firmen so wichtig, da ein Gesellschafterstreit für die Firma existenzbedrohend sein kann. In jedem Fall wirkt sich ein Streit zwischen Geschäftspartnern immer auf den Gewinn aus. Entscheidungen, die notwendig sind, werden nicht getroffen oder sie werden getroffen ohne eine Information an den anderen Geschäftspartner.
Die Leittragenden sind nicht nur die Gesellschafter selbst, sondern vor allem die Mitarbeiter. Durch die Unruhe entstehen emotionale Unsicherheiten. Fehler in der Durchführung von einfachsten Aufgaben sind vorprogrammiert, das kostet nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld.
In diesem Blog möchte ich dich „einladen“ vielleicht nochmal deinen Vertrag zu prüfen, den du im Falle der Trennung vereinbart hast.
Meine Erfahrung in den letzten 20 Jahren ist, das kann ich dir versichern, dass sich Firmen und Betriebe, die sich einmal zu zweit oder zu dritt gegründet haben, in circa 90% der Fälle wieder trennen. Dies geschieht fast immer in einem Zeitraum zwischen dem 7ten und 11ten Jahr der Zusammenarbeit. Meist ist der Auslöser ein wichtiger unternehmerischer Wandel, der erforderlich wird, um die Entwicklung und den Erhalt des Unternehmens zu sichern. Wenn beispielsweise beide Parteien zu gleichen Teilen am Unternehmen beteiligt sind, hast due die möglicherweise schlechteste Variante gewählt.
Eine Trennung aus wichtigem Grund ist oft schwer nachzuweisen. Es muss schon eine Pflichtverletzung vorliegen, um eine Abberufung aus „wichtigem Grund“ zu rechtfertigen. Bei gleichberechtigter Verteilung der Anteile liegt eine Pattsituation vor. Wenn Uneinigkeit entsteht, ist häufig die einzige Lösung, dass einer der beiden Gesellschafter seine Anteile verkauft.
Besser ist es, grundsätzlich einen Mehrheitsgesellschafter zu bestimmen
Besser ist es, grundsätzlich einen Mehrheitsgesellschafter zu bestimmen. Zusätzlich können sogenannte Shootout-Klauseln helfen. Beide verpflichten sich bei einem unlösbaren Konflikt sowohl ein Angebot für den Verkauf der eigenen Anteile als auch den Kauf der Anteile des anderen Mitgesellschafters abzugeben. Wenn einer der beiden Gesellschafter seine Anteile für 100.000,–€ verkaufen möchte, müsste ihm der andere Geschäftspartner auch 100.000–€ für dessen Anteile anbieten. Auf diese Weise wird nur ein Preis benannt, den der Gesellschafter auch bezahlen kann, der jedoch dennoch mit einem Verkaufspreis der Anteile zufrieden ist. Das schont die Nerven und ein monatelanger Preisverhandlungskampf tritt gar nicht erst auf.
Sollten beide grundsätzlich eine Bereitschaft zur Schlichtung des Konfliktes zeigen, lohnt es sich, diesen Weg immer als erstes zu gehen. Auch dies lässt sich im Vertrag schon frühzeitig vereinbaren. Es kann ein Verband, professioneller Mediator oder auch ein unparteiischer!! Steuerberater als Schlichter fungieren. Sollte das Mediationsverfahren dennoch nicht erfolgreich sein, kann nach dessen Beendigung die Partei vor einem Gericht oder Schiedsgericht Klage erheben.
Prüfe deinen Vertrag in guten Zeiten, gerade wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt
Es ist zu empfehlen in guten Zeiten noch einmal den Vertrag zu überprüfen, gerade wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt. Wenn zwei sich streiten, gibt es meist einen Dritten, der sich darüber freut.
Lasse es nicht soweit kommen und informiere dich rechtzeitig bei einem Fachanwalt. Nimm am besten einen Anwalt, der deinen Vertrag nicht aufgesetzt hat, wenn bereits ein Vertrag existiert. Das gibt zusätzlich Sicherheit zu der bestehenden Vereinbarung oder setzt Impulse, die es wert sind, mit in den Vertrag zur derzeitigen geschäftlichen Situation aufgenommen zu werden.
Selbst wenn du verheiratet bist, das Unternehmen gemeinsam führst und noch keinen Vertrag hast, ist es umso wichtiger dies dringend nachzuholen.
Bitte sieh diesen Blog als einen kleinen „Aufwecker“ und keinesfalls als Ratgeber mit rechtlichen Hinweisen! Wende dich bei einem Gesellschafterstreit unbedingt an einen Fachanwalt!
Herzliche Grüße
Susanne Hasemann
Empfehle unseren Blog gern weiter, wenn er dir gefallen hat.
Quelle Foto: @[geralt] via pixabay.com, Nr. 3343733
