Gesellschafterstreit
Wenn zwei Gesellschafter sich streiten, freut sich ein Dritter? Gesellschafterstreit und Konflikte frühzeitig vorbeugen oder vermeiden
Dieses Thema ist für viele Firmen so wichtig, da ein Gesellschafterstreit für die Firma existenzbedrohend sein kann. In jedem Fall wirkt sich ein Streit zwischen Geschäftspartnern immer auf den Gewinn aus. Entscheidungen, die notwendig sind, werden nicht getroffen oder sie werden getroffen ohne eine Information an den anderen Geschäftspartner.
Die Leittragenden sind nicht nur die Gesellschafter selbst, sondern vor allem die Mitarbeiter. Durch die Unruhe entstehen emotionale Unsicherheiten. Fehler in der Durchführung von einfachsten Aufgaben sind vorprogrammiert, das kostet nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld.
In diesem Blog möchte ich Sie „einladen“ vielleicht nochmal Ihren Vertrag zu prüfen, den Sie im Falle der Trennung vereinbart haben.
Meine Erfahrung in den letzten 20 Jahren ist, das kann ich Ihnen versichern, dass sich Firmen und Betriebe, die sich einmal zu zweit oder zu dritt gegründet haben, in circa 90% der Fälle wieder trennen. Dies geschieht fast immer in einem Zeitraum zwischen dem 7ten und 11ten Jahr der Zusammenarbeit. Meist ist der Auslöser ein wichtiger unternehmerischer Wandel, der erforderlich wird, um die Entwicklung und den Erhalt des Unternehmens zu sichern. Wenn beispielsweise beide Parteien zu gleichen Teilen am Unternehmen beteiligt sind, haben sie die möglicherweise schlechteste Variante gewählt.
Eine Trennung aus wichtigem Grund ist oft schwer nachzuweisen. Es muss schon eine Pflichtverletzung vorliegen, um eine Abberufung aus „wichtigem Grund“ zu rechtfertigen. Bei gleichberechtigter Verteilung der Anteile liegt eine Pattsituation vor. Wenn Uneinigkeit entsteht, ist häufig die einzige Lösung, dass einer der beiden Gesellschafter seine Anteile verkauft.
Besser ist es, grundsätzlich einen Mehrheitsgesellschafter zu bestimmen
Besser ist es, grundsätzlich einen Mehrheitsgesellschafter zu bestimmen. Zusätzlich können sogenannte Shootout-Klauseln helfen. Beide verpflichten sich bei einem unlösbaren Konflikt sowohl ein Angebot für den Verkauf der eigenen Anteile als auch den Kauf der Anteile des anderen Mitgesellschafters abzugeben. Wenn einer der beiden Gesellschafter seine Anteile für 100.000,–€ verkaufen möchte, müsste ihm der andere Geschäftspartner auch 100.000–€ für dessen Anteile anbieten. Auf diese Weise wird nur ein Preis benannt, den der Gesellschafter auch bezahlen kann, der jedoch dennoch mit einem Verkaufspreis der Anteile zufrieden ist. Das schont die Nerven und ein monatelanger Preisverhandlungskampf tritt gar nicht erst auf.
Sollten beide grundsätzlich eine Bereitschaft zur Schlichtung des Konfliktes zeigen, lohnt es sich, diesen Weg immer als erstes zu gehen. Auch dies lässt sich im Vertrag schon frühzeitig vereinbaren. Es kann ein Verband, professioneller Mediator oder auch ein unparteiischer!! Steuerberater als Schlichter fungieren. Sollte das Mediationsverfahren dennoch nicht erfolgreich sein, kann nach dessen Beendigung die Partei vor einem Gericht oder Schiedsgericht Klage erheben.
Prüfen Sie Ihren Vertrag in guten Zeiten, gerade wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt
Es ist zu empfehlen in guten Zeiten noch einmal den Vertrag zu überprüfen, gerade wenn sich das Unternehmen positiv entwickelt. Wenn zwei sich streiten, gibt es meist einen Dritten, der sich darüber freut.
Lassen Sie es nicht soweit kommen und informieren Sie sich rechtzeitig bei einem Fachanwalt. Nehmen Sie am besten einen Anwalt, der Ihren Vertrag nicht aufgesetzt hat, wenn bereits ein Vertrag existiert. Das gibt zusätzlich Sicherheit zu der bestehenden Vereinbarung oder setzt Impulse, die es wert sind, mit in den Vertrag zur derzeitigen geschäftlichen Situation aufgenommen zu werden.
Selbst wenn Sie verheiratet sind, das Unternehmen gemeinsam führen und noch keinen Vertrag haben, ist es umso wichtiger dies dringend nachzuholen.
Bitte sehen diesen Blog als einen kleinen „Aufwecker“ und keinesfalls als Ratgeber mit rechtlichen Hinweisen! Wenden Sie sich bei einem Gesellschafterstreit unbedingt an einen Fachanwalt!
Herzliche Grüße
Susanne Hasemann
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Quelle Foto: @[geralt] via pixabay.com, Nr. 3343733
interessantes Thema. Danke für den Beitrag
Vielen Dank! 🙂